, Schürch Gregory

STOP QUAGGA! Merkblatt für Bootsbesitzer

Quagga Muschel & Reinigungspflicht für Schiffe
Die Quaggamuschel breitet sich invasiv in hiesigen Seen und Flüssen aus und kann so zu beträchtlichen Schäden an Wasserinfrastrukturen und Ökosystemen führen. Wenn sich die Quaggamuschel einmal in einem Gewässer festgesetzt hat, gibt es keine Möglichkeit sie wieder zu entfernen. Sport- und Fischerboote, die zwischen Gewässern wechseln, können die Muscheln als «blinde Passagiere» weiterverbreiten. Mit der Einführung einer Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe reagiert der Kanton auf die wachsende Bedrohung der Gewässer durch invasive Tier- und Pflanzenarten, die oft unbeabsichtigt, zum Beispiel am Rumpf oder im mittransportierten Wasser von Freizeitschiffen verschleppt werden.
 

Die Melde- und Reinigungspflicht wird für immatrikulierte Schiffe gelten. Für Schiffe ohne Nummer und für Wassersportgeräte bleibt eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers empfohlen.

Der Kanton Bern erarbeitet aktuell die notwendigen gesetzlichen Grundlagen und bereitet die Einführung der Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe vor. Die neue Regelung kann frühestens im August 2024 eingeführt werden, wenn die Online-Anwendung zur Verfügung steht und zertifizierte Reinigungsstellen bezeichnet sind. In der Zwischenzeit werden die Schiffshalterinnen und -halter dazu aufgerufen, auf einen Gewässerwechsel zu verzichten oder ihr Schiff bei einem Gewässerwechsel gründlich zu reinigen.

Quaggamuschel & Reinigungspflicht (Link BVD)

Verbreitung gebietsfremde Arten in Gewässern (Link SVSA)