Wichtige Neuerungen bei den Fischereivorschriften per 1. Januar 2020
Am 6. Juni 2018 hat der Grosse Rat einer Änderung des Fischereigesetzes (FiG) zugestimmt. Diese und die dazu gehörenden Verordnungsänderungen treten am 01.01.2020 in Kraft:
Patentgebühren
Die Gebühren für ein Angelfischpatent werden im Rahmen der Sparmass-nahmen des Kantons erhöht. Dies betrifft alle Patente, egal welcher Gültig-keitsdauer. Das Jahrespatent kostet neu CHF 250. Die übrigen Patentpreise werden auf der Homepage des Fischereiinspektorats publiziert. Zusätzlich wird eine neue Patentkategorie für Auszubildende im Alter von 16 bis 25 Jahren geschaffen. Diese Personen bezahlen künftig nur die Hälfte des nor-malen Tarifs.
Hegebeitrag
Zusätzlich zu den Gebühren für ein bernisches Jahrespatent entrichten er-wachsene Angelfischerinnen und -fischer ab 2020 einen Hegebeitrag von 50 Franken, wenn sie keine Hegearbeiten verrichten. 70% der jährlichen Hegebeitrags-Einnahmen fliessen auf ein Hegekonto, welches vom BKFV unter Aufsicht des Kantons verwaltet wird und den Vereinen zufliesst, welche Hegearbeiten leisten. Darunter fallen unter anderem die Erbrütung und Aufzucht von Besatzfischen, Bestandeskontrollen, Notabfischungen, Gewässerunterhalt bis hin zur Durchführung von Fischereikursen. Die restlichen 30% gehen an den Kanton für den Verwaltungsaufwand und zusätzliche fischereiwirtschaftliche Hegemassnahmen. Von der Zahlung des Hegebeitrags befreit sind insbesondere alle Mitglieder des BKFV. Informationen zu den Voraussetzungen, um vom Hegebeitrag befreit werden zu können, finden sich auf der BKFV-Webseite.
Die wichtigsten Änderungen der Fangvorschriften
In Patent- und Pachtgewässern gelten neue Fangbeschränkungen für Zander und Bachforelle. Es dürfen pro Tag höchstens 5 Zander und pro Ka-lenderjahr höchstens 50 Bachforellen behändigt werden. Für den Zander gilt zudem eine Schonzeit vom 1.4. – 30.5.
Für die Äsche gilt in der Aare Interlaken neu ein Fangmindestmass von 40 cm. Die Schonzeit der Äsche wird über die warmen Sommer-monate verlängert und dauert neu in allen Gewässern bis zum 31.8.
Fanggeräte: der Köderfischfang darf künftig nicht mehr mit dem Köderblatt betrieben werden. Bei der Freiangelei ist die Verwendung des Wiederhakens künftig generell untersagt.
Ferner stellt das FI künftig keine Duplikate von Sachkunde-Bescheinigungen mehr aus, diese können ab 2020 nur noch bei der Geschäftsstelle „Netzwerk Anglerausbildung Schweiz“ verlangt werden.